Temporäre Verkehrsschilder
Die aktuelle RVS 08.31.02 besagt, dass temporäre Verkehrsschilder, wie zum Beispiel Baustellentafeln, von nun an mit einer Kennzeichnung des Herstellers auf der Rückseite der Schilder versehen werde müssen.
Neue RVS 08.31.02 regelt Kennzeichnung
Sicherheit und Qualität spielen im Straßenverkehr und besonders auch bei Ebinger eine wichtige Rolle. Die aktuelle RVS 08.31.02 besagt, dass temporäre Verkehrsschilder, wie zum Beispiel Baustellentafeln, von nun an mit einer Kennzeichnung des Herstellers auf der Rückseite der Schilder versehen werde müssen. Diese Kennzeichnung versichert, dass die Verkehrsschiler den Rückstrahl- und Farbwerten gemäß der gültigen STVO und RVS entsprechen und entsprechend geprüft wurde.
- Verwendung von produktzertifizierten Materialien, Folien und Druckfarben
- Erstprüfung des Produktes (Verkehrszeichen, Befestigung und Steher)
- laufende Qualitätskontrolle der Verkehrszeichenproduktion durch eine akkreditierte Prüfstelle
- Sicherheit auf den ersten Blick, dass alle gesetzlichen und technischen Bedingungen erfüllt sind
- garantierte Einhaltung aller Qualitätsstandards
Verlassen Sie sich auf unsere Qualität und unser Knowhow,
Ihr Ebinger Team
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